Praxen · 10 Minuten Lesezeit

Die Praxis-Website: Was draufmuss und was nicht draufdarf

Kammer im Impressum, keine Heilversprechen, Vorsicht bei Bewertungen: Für Praxis-Websites gelten mehr Regeln als für fast jede andere Website. Ich zeige Ihnen, was Patienten suchen, was Pflicht ist und wo die typischen Fallen liegen.

Ville-Pekka Hofmann · studio Alvar
29. September 2026

Heller Empfangsbereich einer Praxis

Dienstag, kurz nach acht. Das Telefon am Empfang klingelt zum vierten Mal, seit die Praxis aufgemacht hat. „Nehmen Sie noch neue Patienten?“ „Zahlt das meine Kasse?“ „Kann man bei Ihnen parken?“ Dazwischen steht jemand am Tresen, und im Behandlungsraum wartet schon der nächste Termin.

Viele dieser Fragen könnte die Website beantworten. Nur steht dort oft etwas anderes: ein Leitbild, ein Symbolbild mit Händen auf einem Rücken und ein Impressum, das seit der Eröffnung niemand mehr angeschaut hat.

Dabei gelten für Praxis-Websites mehr Regeln als für fast jede andere Website. Hier lesen Sie, was draufmuss, was nicht draufdarf und wo die typischen Fallen liegen, kurz und ohne Juristendeutsch.

Damit es fair bleibt: studio Alvar gestaltet selbst Websites für Praxen. Dieser Artikel fasst öffentliche Regeln verständlich zusammen und ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer.

Was Patienten wissen wollen, bevor sie anrufen

Wer eine Praxis sucht, sucht zuerst online. Und immer mehr Menschen wollen nicht mehr anrufen müssen:

64 %
haben schon einmal einen Arzttermin online vereinbart.Bitkom, 2025
84 %
davon schätzen vor allem, nicht auf die Telefonzeiten angewiesen zu sein.Bitkom, 2025
31 %
der Praxen bieten eine Terminbuchung online an.KBV PraxisBarometer, 2025

Die meisten buchen über Portale wie Doctolib oder Jameda, jeder Vierte aber direkt über die Website der Praxis. Und dort können Sie zeigen, was ein Portal nicht zeigt. Diese Fragen sollte Ihre Website beantworten, bevor jemand zum Hörer greift:

  1. Wer behandelt mich?

    Ein echtes Foto, die Qualifikation und in zwei Sätzen, wie Sie arbeiten.

  2. Nehmen Sie gerade neue Patienten auf?

    Aufnahme und Wartezeit offen an einer Stelle, die Sie selbst schnell ändern können.

  3. Zahlt das meine Kasse?

    Gesetzlich, privat oder Selbstzahler, und was ein Termin kostet.

  4. Wie komme ich zum ersten Termin?

    Telefonzeiten, Online-Buchung oder Anfrageformular, und was danach passiert.

  5. Wie komme ich hin?

    Anfahrt, Parken, barrierefreie Räume und die Sprachen, die in der Praxis gesprochen werden.

Pflicht: das Impressum für Heilberufe

Für Praxen verlangt das Digitale-Dienste-Gesetz mehr als Name und Adresse. Wer einen reglementierten Beruf ausübt, muss zusätzlich angeben:

  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde,
  • die zuständige Kammer,
  • die berufsrechtlichen Regelungen und wo man sie nachlesen kann,
  • bei zulassungspflichtiger Tätigkeit die Aufsichtsbehörde, etwa die Kassenärztliche Vereinigung bei Kassensitz.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bayern weisen zusätzlich auf ihre Kammermitgliedschaft und die Berufsordnung hin. Heilpraktiker haben keine Kammer. Als Aufsichtsbehörde nennen sie üblicherweise das Gesundheitsamt, das ihnen die Erlaubnis erteilt hat. Das Impressum muss mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 €.

Beispielentwurf: Impressum einer erfundenen psychotherapeutischen Praxis und eine Datenschutz-Checkliste

Was nicht draufdarf

Werbung ist Praxen nicht verboten. Erlaubt ist sachliche Information über das, was Sie anbieten. Unzulässig ist, was anpreist, in die Irre führt oder einen Erfolg verspricht, den niemand garantieren kann. Das regeln das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnungen, und die Kammern in Bayern legen sie eher streng aus.

  • Erlaubt

    Sachlich informieren

    Leistungen, Qualifikation, Ablauf, Kosten und Sprechzeiten. Genau das wollen Patienten wissen.

  • Erlaubt

    Team und Räume mit Foto

    Auch bei der Arbeit und in Berufskleidung. Das frühere Verbot ist 2012 gefallen.

  • Unzulässig

    Heilversprechen

    „Schmerzfrei nach fünf Sitzungen“ weckt die Erwartung eines sicheren Erfolgs. Das verbietet das Heilmittelwerbegesetz.

  • Unzulässig

    Superlative

    „Die beste Praxis in Dachau“ gilt als anpreisend. Für Heilberufe mit Kammer ist das berufswidrig.

  • Heikel

    Patientenstimmen und Dankesschreiben

    Die Bayerische Landesärztekammer sieht sie im Internet regelmäßig als berufswidrig an. Ein Link zum Google-Profil ist der einfachere Weg.

  • Heikel

    „Zentrum“ oder „Institut“ im Namen

    Eine Einzelpraxis als Zentrum gilt als irreführend. Psychotherapeuten in Bayern brauchen für andere Namen als „Praxis“ eine Genehmigung der Kammer.

  • Heikel

    Gutscheine, Rabatte, Gratis-Angebote

    Werbegaben und Sonderangebote für Behandlungen sind in der Regel unzulässig. Auch ein „kostenloses Erstgespräch“ als Lockangebot ist riskant.

  • Heikel

    Vorher-nachher-Bilder

    Bei plastisch-chirurgischen Eingriffen verboten. In Bayern werden sie auch darüber hinaus kritisch gesehen.

Wie der Unterschied im Text aussieht, zeigen ein paar Beispiele:

  • „Die beste Physiotherapie in Dachau“„Physiotherapie in Dachau, Termine auch am Abend“
  • „Schmerzfrei nach fünf Sitzungen“„So läuft eine Behandlung bei uns ab“
  • „Erstgespräch gratis!“„Was ein Termin kostet: gesetzlich, privat, Selbstzahler“
  • „Wir nehmen uns Zeit für Sie“Ein Foto der Behandlerin und ihre Qualifikation
  • „Zentrum für Psychotherapie“ bei einer Einzelpraxis„Praxis für Psychotherapie Maria Muster“

Das Kontaktformular: bitte keine Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten sind nach der Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt. Und die Schweigepflicht reicht weiter, als viele denken: Schon die Tatsache, dass jemand bei Ihnen in Behandlung ist, fällt darunter. Das hat Folgen für das Kontaktformular:

  • Fragen Sie nur ab, was Sie für eine Rückmeldung brauchen, also Name, Rückrufnummer und vielleicht die Versicherungsart. Kein Pflichtfeld für Beschwerden oder Diagnosen.
  • Weisen Sie gut sichtbar darauf hin, keine Gesundheitsdaten einzutragen.
  • Leiten Sie Anfragen verschlüsselt weiter, nicht als einfache E-Mail.
  • Laden Sie Buchungstools und Karten erst nach einem Klick, und schließen Sie mit den Anbietern einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  • Verzichten Sie auf Werbe-Tracking auf Seiten, die einen Therapiebedarf verraten könnten.

Und weil nicht jeder online schreiben möchte: Nennen Sie immer auch Telefonzeiten.

Beispielentwurf: Seite für den ersten Termin einer erfundenen psychotherapeutischen Praxis, mit Hinweis zu Gesundheitsdaten

Google-Bewertungen: freundlich antworten, nichts verraten

Bewertungen werden wichtiger, auch bei älteren Patienten: 41 % der Menschen ab 65 nutzen Bewertungs- und Vergleichsportale für Ärzte, vor fünf Jahren waren es 12 %. Beim Antworten lauert allerdings eine Falle. Wer in der Antwort bestätigt, dass jemand Patient war, oder Details zur Behandlung nennt, bricht die Schweigepflicht. Das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat bereits Bußgelder gegen Unternehmen verhängt, die in Antworten auf Bewertungen persönliche Daten preisgegeben haben.

Beispiel: eine kritische Bewertung und zwei mögliche Antworten

Wer um Bewertungen bittet, muss sich an Googles eigene Regeln halten. Sie dürfen um ehrliche Bewertungen bitten, aber alle Patienten auf die gleiche Weise und ohne Gegenleistung. Nur zufriedene Patienten anzusprechen, ist nicht erlaubt, genauso wenig Bewertungen vom Team oder aus der Familie.

Muss die Website barrierefrei sein?

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz sind ausgenommen, das trifft auf die meisten Einzelpraxen zu. Größere Praxen mit eingebauter Online-Buchung können dagegen betroffen sein. Die Rechtslage ist noch nicht geklärt, Urteile gibt es keine.

Unabhängig davon lohnt sich eine gut lesbare Website: große Schrift, genug Kontrast, eine Seite, die am Handy funktioniert. Davon profitieren alle Patienten, nicht nur die, die das Gesetz meint.

Psychotherapie: den ersten Schritt leichter machen

Für psychotherapeutische Praxen ist die Website oft noch wichtiger, weil der erste Schritt schwerfällt. Die Versichertenbefragung des GKV-Spitzenverbands zeigt, woran es hakt:

Knapp 4
Versuche brauchen Suchende im Schnitt, bis sie einen Termin haben.GKV-Versichertenbefragung, 2025
21 %
der Menschen, die trotz Bedarf keine Therapie begonnen haben, scheiterten daran, jemanden zu erreichen.GKV-Versichertenbefragung, 2025
36 %
kennen die psychotherapeutische Sprechstunde als ersten Schritt.GKV-Versichertenbefragung, 2025

Eine Website, die ruhig erklärt, was beim ersten Termin passiert, wann Sie telefonisch erreichbar sind und wie es mit der Wartezeit aussieht, macht diese Hürde deutlich kleiner. Und wer neben der Psychotherapie auch Coaching oder Supervision anbietet: In Bayern muss beides auf der Website klar getrennt sein.

Die Checkliste für Ihre Praxis-Website

  1. Impressum vollständig?

    Berufsbezeichnung und Staat, Kammer, Berufsordnung mit Link, Aufsichtsbehörde, mit höchstens zwei Klicks erreichbar.

  2. Texte sachlich?

    Keine Heilversprechen, keine Superlative, keine Patientenstimmen, kein „Zentrum“ für eine Einzelpraxis.

  3. Die wichtigsten Fragen beantwortet?

    Wer behandelt, Kasse oder privat, Aufnahme und Wartezeit, erster Termin, Anfahrt.

  4. Formular ohne Gesundheitsdaten?

    Nur das Nötigste abfragen, Hinweis gut sichtbar, verschlüsselte Weiterleitung, Telefonzeiten als Alternative.

  5. Bewertungen im Griff?

    Alle gleich um eine Bewertung bitten, Antworten ohne ein Wort über die Behandlung.

Das klingt nach viel. Einmal sauber aufgesetzt, läuft es aber von allein, und Ihr Telefon klingelt seltener wegen Fragen, die längst auf der Website stehen.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei?
Fragen Sie mich direkt

Was muss ins Impressum einer Praxis?

Name, Anschrift und schnelle Kontaktwege. Bei reglementierten Berufen außerdem die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wo man sie nachlesen kann. Bei zulassungspflichtiger Tätigkeit kommt die Aufsichtsbehörde dazu, etwa die Kassenärztliche Vereinigung. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel hilft Ihre Kammer.

Darf ich Patientenbewertungen auf meiner Website zeigen?

Das ist heikel. Die Bayerische Landesärztekammer sieht Dankesschreiben und ähnliche Veröffentlichungen im Internet regelmäßig als berufswidrig an. Wer Bewertungen zeigt, muss außerdem angeben, ob und wie geprüft wird, dass sie echt sind. Einfacher ist ein Link zu Ihrem Google-Profil.

Darf ich meine Einzelpraxis „Zentrum“ nennen?

Besser nicht. Eine Einzelpraxis als „Zentrum“ gilt als irreführend. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bayern brauchen für andere Bezeichnungen als „Praxis“ oder „Berufsausübungsgemeinschaft“ sogar eine Genehmigung der Kammer.

Muss meine Praxis-Website barrierefrei sein?

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen. Größere Praxen mit eingebauter Online-Buchung können betroffen sein, die Rechtslage ist noch nicht geklärt. Eine gut lesbare Website lohnt sich in jedem Fall.

Darf ich im Kontaktformular nach Beschwerden fragen?

Besser nicht. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt, und schon die Tatsache, dass jemand in Behandlung ist, fällt unter die Schweigepflicht. Fragen Sie nur ab, was Sie für eine Rückmeldung brauchen, und weisen Sie darauf hin, keine Gesundheitsdaten einzutragen.

Fragen zu Ihrem Fall?

Ein kurzes Gespräch klärt oft mehr.

Schreiben Sie mir, worum es geht. Ich melde mich innerhalb von 1 bis 2 Werktagen, ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Ville-Pekka Hofmann
Ihr Ansprechpartner, studio Alvar · Dachau

hallo@studio-alvar.de0162 591 17 31

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